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Wer einen Identitätsausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei einer der unten angeführten Stellen ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Ein Identitätsausweis kann in folgenden Situationen beantragt werden:
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständig ist jene Behörde, in deren Sprengel der Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt. Liegt ein solcher nicht vor, so ist der Aufenthalt maßgebend. Eine aufrechte Meldung in Österreich ist nicht erforderlich.
Auf Wunsch kann die Vorlage der Meldebestätigung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
§ 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug
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