Aufnahme/ Betreuungsformen & Kosten

Der Besuch der Krabbelstube steht allen Kindern von 1,5 – 3 Jahren zu. Es werden Kinder aufgenommen, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Die Reihenfolge der Aufnahme von Kindern erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Oberösterreichischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Ausnahmen werden immer mit der Marktgemeinde Aspach gemeinsam abgesprochen.

Für Aufnahmen von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (inklusive Entwicklungsbegleitung) muss eine Diagnose eines Entwicklungsdiagnostikzentrum vorliegen.

Erziehungsberechtigte, die Interesse an einem Betreuungsplatz in der Krabbelstube haben, können sich jederzeit telefonisch oder per Mail melden. Bei einer persönlichen Kontaktaufnahme bitten wir um eine Terminvereinbarung vorab.


Relevante Informationen:

  • Name des Kindes
  • Geburtsdatum
  • Wohnsitz
  • Betreuungstage pro Woche
  • ab wann Betreuungsbedarf besteht
  • Telefonnummer eines Erziehungsberechtigten

Sobald alle Betreuungsplätze an Kinder mit Hauptwohnsitz Aspach/ Wildenau vergeben sind, kann Kindern aus externen Gemeinden eine Betreuung gewährt werden, allerdings muss davor die verpflichtende Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde geklärt werden (genauere Informationen können in der Kinderbildungs- und – betreuungseinrichtungsordnung für den Kindergarten und die Krabbelstube Aspach nachgelesen werden).


Wir bieten folgende Betreuungsformen an:

  • 2-Tagestarif
  • 3-Tagestarif
  • 5-Tagestarif

(genaue Informationen zu Höchst- und Mindestbeiträgen sind in der Tarifordnung zu finden)

Die Berechnung des monatlichen Elternbeitrages hängt vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und vom Tagestarif ab. Die Berechnung erfolgt automatisiert über die Krabbelstubensoftware KIGADU und wird jährlich neu überprüft.

Zusätzlich zum Elternbeitrag werden ein Bastelbeitrag und ein Beitrag „Gesunde Jause“ laut jährlicher Tarifanpassung 2x im Jahr eingehoben.

Anmeldeformular Krabbelstube

Tarifordnung_2024_2025

Kinderbetreuungseinrichtungsordnung_2024_2025