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Agrarstrukturerhebung 2010

Agrarstrukturerhebung 2010

Die Bundesanstalt Statistik Österreichist gemäß der Verordnung BGBI. II Nr. 122/2010 des Bundesministeriums für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirschaft mit der Durchführung der Agrarstrukturerhebung mit Stichtag 31. Oktober 2010 beauftragt.

Die Erhebung ist als Vollerhebung in allen land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen, für die zu mindest eines der folgenden Kriterien zutrifft:

    • ein Hektar landwirschaftlich genutzte Fläche;

    • drei Hektar Waldfläche;

    • 25 Ar Erwerbsweinbaufläche;

    • 15 Ar intensiv genutzte Baumobstfläche oder 10 Ar intensiv genutze Beerenobst-, Erdbeer-, Gemüse-, Hopfen-, Blumen- oder Zierpflanzenfläche oder Reb-, Forst- oder Baumschulfläche;

    • ein Ar überwiegend gewerbemäßig bewirtschaftete  Gewächshäuser (Hochglas, Folientunnel, Niederglas);

    • drei Rinder oder fünf Schweine oder zehn Schafe oder zehn Ziegen oder mindestens 100 Stück Geflügel aller Art.

Sollt der Betrieb keines der angeführten Kriterien erfüllen, ist unbeingt eine Leermeldung abzugeben.


Ablauf der Erhebung

Die Erhebung wird ausschließlich mittels elektronischen Fragebogens abgewickelt. Die dafür erforderlichen Unterlagen inklusive der persönlichen Zugangsdaten für den Fragebogen erhalten die Auskunftspflichtigen per Post von der Bundesanstalt Statistik Österreich zugesandt.

Dem Auskunftspflichtigen stehen wieder zwei Meldemöglichkeiten zur Verfügung:

    • selbst über den eigenen PC (Direktmelder) oder

    • über das Gemeindeamt

Für die Selbstausfüllung ist der Zeitraum vom 31. Oktober 2010 bis Ende November 2010 vorgesehen. Mit Unterstützung der Gemeinde ist die Meldung bis spätestens 31. März 2011 durchzuführen.
Wenn Sie die Hilfe der Gemeinde in Anspruch nehmen wollen, dürfen wir Sie ersuchen, rechtzeitig mit dem zuständigen Gemeindebediensteten Kontakt aufzunehmen.

Bitte bringen Sie zur Befragung im Gemeindeamt unbedingt Ihre persönlichen Zugangsdaten (Benutzererkennung u. Passwort) mit, da die Gemeinde ohen diese Daten die Erhebung nicht durchführen kann. Nehmen Sie gegebenfalls auch alle erforderlichen Unterlagen mit. Dies erleichtert das Ausfüllen des Fragebogens und verkürzt die Zeit Ihrer Anwesenheit auf der Gemeinde. Weiters empfehlen wir Ihnen, sich bereits vorab über den Erhebungsinhalt zu informieren: Hinweise dazu finden Sie in der Broschüre "Ausfüllanleitung für den elektronischen Fragebogen" oder im Internet auf der Datei herunterladen: HTMLHomepage von Statistik Austria (Bitte hier Klicken).

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04.10.2010