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OÖ. Schulkosten-Beihilfe 2022/23

Für die Kosten, die im Schuljahr 2022/23 im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind, abhängig vom Einkommen, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150 Euro gewährt.

Foto von Kindern

Wer wird gefördert?
Eltern mit mindestens einem Kind im Pflichtschulalter. 

Was wird gefördert?
Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes anfallen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung ist einkommensabhängig und wird einmalig pro Kind im Schuljahr 2022/23 in Höhe von 150 Euro gewährt. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Kind im Pflichtschulalter, Besuch einer Schule
  • Hauptwohnsitz in Oberösterreich
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe 
  • Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.

Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

Hier kommen Sie zum Formular: Online beantragen

31.01.2023