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Betriebsförderung der Marktgemeinde Aspach

Richtlinien für Betriebsförderung in der Marktgemeinde Aspach

Die Marktgemeinde Aspach fördert aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.12.2005 ab 01. Jänner 2006 nach Maßgabe dieser Richtlinien und der hierfür jeweils im Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Förderungsmittel Gewerbe- und Handelsbetriebe im Sinne des Kommunalsteuergesetzes.

1. Die Förderung können grundsätzlich erlangen:

a) österreichischer Stattsbürger

b) Gewerbe- und Handelsbetriebe mit Standort Aspach

c) Förderungswerber müssen im Besitz einer Gewerbeberechtigung sein und diese selbst ausüben oder Pächter eines Betriebes im Sinne der Gewerbeordnung 1973 sein

2. Förderungsgrund:

Schaffung von neuen (zusätzlichen) Arbeitsplätzen.

3. Förderungshöhe:

50%ige Rückerstattung der für den jeweils neu geschaffenen Arbeitsplatz (mit Anführung des Namens der(s) Beschäftigten) entrichteten Kommunalabgabe auf die Dauer von zwei Jahren. Der zweijährige Zeitraum beginnt ab dem Datum der Einstellung zu laufen. Eine rückwirkende Förderung kann daher nur jeweils innerhalb des Kalenderjahres (bis 31.1. des Folgejahres) gewährt und bei der Kommunalsteuererklärung berücksichtigt werden. 

4. Abwicklungsgrundsätze

- schriftliches Ansuchen an die Gemeinde

- es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung

- bei missbräuchlicher Innanspruchnahme der Förderung kann die Gemeinde nach Bekannt werden die Förderung zurückfordern


Formular

Formular_für_Betriebsförderung_Kommunalsteuer (0.01 MB)