Mit Ansuchen vom 02. Dezember 2014 hat der Landesverband der Gehörlosenvereine in Oberösterreich, 4020 Linz, Leharstraße 28, um die Bewilligung einer Sammlung im Umhergehen von Haus zu Haus (Haussammlung) im Bundesland Oberösterreich in der Zeit vom 01. April 2015 bis 30. Juni 2015 angesucht.
Über dieses Ansuchen ergeht von der OÖ. Landesregierung als oberstem Organ der Landesverwaltung nachstehender Spruch:
Dem Ansuchen wird Folge gegeben und die Bewilligung erteilt, im Bundesland Oberösterreich in der Zeit
vom 01. April 2015 bis 30. Juni 2015
eine Sammlung im Umgehen von Haus zu Haus (Haussammlung) durchzuführen.
Folgende Personen dürfen mit den aufgelisteten Ausweisen die Haussammlungen durchführen:
Das Sammlungserträgnis darf nur zum Zwecke der sozialen und kulturellen Betreuung und Weiterbildung von Mitgliedern sowie zur Erhaltung des Bildungs- Informations- und Sozialzentrums in Linz und der Vereinslokale verwendet werden.