Der Landesverband der Gehörlosenvereine hat um Bewilligung einer Sammlung im Umhergehen von Haus zu Haus (Haussammlung) im Bundesland Oberösterreich in der Zeit vom
01. März 2026 bis 31. August 2026
angesucht.
Das Amt der OÖ Landesregierung hat die Haussammlung des oben angeführten Landesverbandes bewilligt.
Das Sammlungserträgnis darf nur zum Zwecke der sozialen und kulturellen Betreuung und Weiterbildung von Mitgliedern sowie zur Erhaltung des Bildungs-, Informations- und Sozialzentrums in Linz und der Vereinslokale verwendet werden.