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Wahlservice der Marktgemeinde Aspach

NRW_Österreich_2017_Muster-WahlinfoAm 15. Oktober wird gewählt. Unsere„Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und uns.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Nationalratswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Ende September eine „Amtliche Wahlinformation - Nationalratswahl 2017“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt (Amtliche Wahlinformation) mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr langwierig im Wählerverzeichnis suchen müssen.


WAHLLOKALE in ASPACH

Ort Wahllokal Wahlzeiten
 Aspach  Foyer Marktgemeindeamt, Marktplatz9 08:00 - 13:00 Uhr 
 Wildenau  Feuerwehrhaus Wildenau, Badeseestraße 3 08:00 - 13:00 Uhr
 Wasserdobl  Gasthaus Höhwirt, Wasserdobl 6 08:00 - 12:00 Uhr 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Drei Möglichkeiten der Beantragung: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps:

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 11. Oktober 2017. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 15. Oktober 2017, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal abzugeben.

15.08.2017