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INFORMATION ZUM „GEBÜHRENBREMSE-GESETZ 2024“

Sparschwein

Einmaliger Zuschuss 

Das Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales teilte den oberösterreichischen Gemeinden mit Schreiben IKD-2023-399349/29-LI vom 13. März 2024 mit, dass der Bund den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr gewährte (Gebührenbremse-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 122/2023).

Nach den Bestimmungen des angeführten Bundesgesetzes erließ die Oö. Landesregierung eine Richtlinie für den Verteilvorgang an die oberösterreichischen Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden.


Die Marktgemeinde Aspach erhielt aus diesem Titel den Betrag von € 43.332,00.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Aspach hat am 20. Juni 2024 beschlossen, die Mittel im Bereich der Müllbeseitigung zu verwenden.

Die Steuerpflichtigen erhalten eine Gutschrift in der Höhe von 41,42 Euro bei der Vorschreibung der Gemeindeabgaben im 3. Quartal 2024.

Da in der Regel die Liegenschaftseigentümer die Gebührenpflichtigen sind, soll die Förderung jenen Personen zugutekommen, die die Gebühren schlussendlich auch zu tragen haben (z.B. Mieter).

05.08.2024