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Handwerkerbonus

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Ab 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website https://handwerkerbonus.gv.at/ beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein.
 Die Förderung für 2024 beträgt max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.


Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise:

• Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten

• Spenglerarbeiten

• Austausch von Fenstern

• Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.)

• Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.)

• Pflasterung


Weitere Informationen zum Handwerkerbonus finden Sie hier:
Informationsschreiben Handwerkerbonus

22.07.2024