ÖVP-Gemeindezeitung, Ausgabe 1/2018
HINWEIS:
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (Geburtstage, Zuzüge, Geburten und Eheschließungen)
Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche mit 25. Mai 2018 in Kraft tritt, wird der Umgang mit personenbezogenen Daten neu geregelt und das bestehende Datenschutzgesetz angepasst.
Personenbezogene Daten (ausgenommen Todesfälle) dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir die Berichte, in welchen wir über Geburtstage, Zuzüge sowie aktuelle Geburten informierten, nicht mehr veröffentlichen können.
Wie gewohnt werden wir bei Zustimmung der jeweiligen Personen weiterhin über Gratulationen anlässlich von Alters- und Ehejubilaren, Hochzeiten sowie am Jahresende über die neugeborenen Kinder in unserer Gemeinde informieren.
Der Redaktion direkt vom Bürger bekannt gegebene Standesfälle können natürlich weiterhin veröffentlicht werden.