Um Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen, wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend ein Corona-Familienhärteausgleichsfond zur Verfügung gestellt.
Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragt werden.
Voraussetzungen
o Hauptwohnsitz in Österreich
o Erhalt von Familienbeihilfe für zumindest ein im Haushalt lebendes Kind per 28.02.2020
o Für unselbstständig Erwerbstätige:
- Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
o Für selbstständig Erwerbstätige:
- Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
o Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten. (siehe Beilage „Richtlinien")
Antragstellung
Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:
o vollständig ausgefülltes Antragsformular (Antragsformular)
o Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
o Bei unselbstständig Erwerbstätigen:
- Einkommensbeleg per 28.02.2020 (vor Eintritt der Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit) sowie
- entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
o Bei selbstständig Erwerbstätigen:
- Einkommensteuerbescheid 2017
- Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt (wird bei positiver Beurteilung des Antrages an den Antragssteller gesendet) sowie
- eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung aus dem Härtefallfonds der WKÖ
o allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)
Bitte alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im .jpg-Hochformat oder als .pdf dem Antrag anschließen!
In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden:
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien.
Sollten Sie Hilfe bei der Antragsstellung bzw. bei der Übermittlung des Antrages benötigen, oder haben Sie noch weitere Fragen? - Bürgermeister Georg Gattringer sowie das Marktgemeindeamt Aspach (Blöckenwegner Christoph, 07755/7355-17, Gaisbauer Andrea, 07755/7355-11; E-Mail: info@aspach.at) stehen Ihnen gerne zur Verfügung. |
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