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Der Bürgermeister informiert! - Corona Familienhärteausgleich

Um Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen, wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend ein Corona-Familienhärteausgleichsfond zur Verfügung gestellt.

Seit 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragt werden.


Voraussetzungen

o    Hauptwohnsitz in Österreich

o    Erhalt von Familienbeihilfe für zumindest ein im Haushalt lebendes Kind per 28.02.2020


o    Für unselbstständig Erwerbstätige: 

-    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.


o    Für selbstständig Erwerbstätige:

-    Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.


o    Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten. (siehe Beilage „Richtlinien")


Antragstellung

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe@bmafj.gv.at und muss folgendes enthalten:


o    vollständig ausgefülltes Antragsformular (Antragsformular)

o    Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird


o    Bei unselbstständig Erwerbstätigen: 

-    Einkommensbeleg per 28.02.2020 (vor Eintritt der Kurzarbeit bzw. Arbeitslosigkeit) sowie

-    entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts


o    Bei selbstständig Erwerbstätigen: 

-    Einkommensteuerbescheid 2017  

-    Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt (wird bei positiver Beurteilung des Antrages an den Antragssteller gesendet) sowie 

-    eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung aus dem Härtefallfonds der WKÖ


o    allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)


Bitte alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im .jpg-Hochformat oder als .pdf dem Antrag anschließen!

In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden:
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien.

Sollten Sie Hilfe bei der Antragsstellung bzw. bei der Übermittlung des Antrages benötigen, oder haben Sie noch weitere Fragen? -  Bürgermeister Georg Gattringer sowie das Marktgemeindeamt Aspach (Blöckenwegner Christoph, 07755/7355-17, Gaisbauer Andrea, 07755/7355-11; E-Mail: info@aspach.at) stehen Ihnen gerne zur Verfügung.


FORMULARE
Antragsformular (0.16 MB)
Information (0.45 MB)
Richtlinien (0.45 MB)

17.04.2020