Bei Bauverfahrensterminen werden in der Regel am Vormittag Bauverfahren (Bauverhandlungen, Vereinfachte Verfahren, Anzeigepflichtige Bauvorhaben) vorgeprüft bzw. durchgeführt.
Damit die einzelnen Bauvorhaben auch zu den jeweiligen Terminen dem Sachverständigen des Bezirksbauamtes vorgelegt werden können, wird ersucht, die erforderlichen Einreichunterlagen zeitgerecht beim Gemeindeamt abzugeben.
Wir möchten außerdem darauf aufmerksam machen, dass bewilligungspflichtige Bauvorhaben vor dem Verfahrenstermin vom Bezirksbauamt Ried i. I. vorgeprüft werden müssen. Dieses Vorprüfungsverfahren findet ebenfalls auf dem Marktgemeindeamt zu den angeführten Terminen statt.