📢 Anpassung der Gebührensätze ab 01.07.2025 – Reisepässe & Personalausweise
Mit 1. Juli 2025 kommt es zur Valorisierung der festen Gebührensätze gemäß § 14 Gebührengesetz 1957. Da Gemeinden ermächtigt sind, Anträge für Reisepässe und Personalausweise entgegenzunehmen, wird auf folgende wichtige Änderungen hingewiesen:
🗓️ Wichtige Fristen & Informationen:
✅ Bis einschließlich 30. Juni 2025:
Alle Reisedokumente müssen bis dahin von der BH Braunau ausgestellt sein.
Die Gebühr muss bis spätestens 30. Juni 2025 (einlangend) auf dem Konto der BH Braunau eingelangt sein.
🏢 Letzter Annahmetag durch Gemeinden:
Freitag, 27. Juni 2025 ist der letzte Tag, an dem Gemeinden Anträge annehmen dürfen 📬.
Am Montag, 30. Juni 2025 gilt ein STOPP ❌ – Antragsteller müssen sich direkt an die BH Braunau wenden.
📅 Ab 01. Juli 2025:
Wiederaufnahme der Antragstellung über ermächtigte Gemeinden ✔️
Es gelten die neuen Gebührensätze 💶.
💰 Neue Gebührensätze ab 01.07.2025:
• Personalausweis ab dem 16. Geburtstag: € 91,00
• Personalausweis bis zum 16. Geburtstag: € 39,00
• Reisepass ab dem 12. Geburtstag: € 112,00
• Reisepass bis zum 12. Geburtstag: € 30,00