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Anpassung der Gebührensätze ab 01.07.2025 – Reisepässe & Personalausweise

Anpassung der Gebührensätze ab 01.07.2025 – Reisepässe & Personalausweise

📢 Anpassung der Gebührensätze ab 01.07.2025 – Reisepässe & Personalausweise

Mit 1. Juli 2025 kommt es zur Valorisierung der festen Gebührensätze gemäß § 14 Gebührengesetz 1957. Da Gemeinden ermächtigt sind, Anträge für Reisepässe und Personalausweise entgegenzunehmen, wird auf folgende wichtige Änderungen hingewiesen:

🗓️ Wichtige Fristen & Informationen:

Bis einschließlich 30. Juni 2025:

Alle Reisedokumente müssen bis dahin von der BH Braunau ausgestellt sein.

Die Gebühr muss bis spätestens 30. Juni 2025 (einlangend) auf dem Konto der BH Braunau eingelangt sein.

🏢 Letzter Annahmetag durch Gemeinden:

Freitag, 27. Juni 2025 ist der letzte Tag, an dem Gemeinden Anträge annehmen dürfen 📬.

Am Montag, 30. Juni 2025 gilt ein STOPP ❌ – Antragsteller müssen sich direkt an die BH Braunau wenden.

📅 Ab 01. Juli 2025:

Wiederaufnahme der Antragstellung über ermächtigte Gemeinden ✔️

Es gelten die neuen Gebührensätze 💶.

💰 Neue Gebührensätze ab 01.07.2025:

•    Personalausweis ab dem 16. Geburtstag: € 91,00

•    Personalausweis bis zum 16. Geburtstag: € 39,00

•    Reisepass ab dem 12. Geburtstag: € 112,00

•    Reisepass bis zum 12. Geburtstag: € 30,00

18.06.2025